Klimaschutzmaßnahmen für Wolfhagen

Handlungsfeld Ausbauplanung Erneuerbare Energien

Auf dieser und den weiteren Seiten können Sie sich ein detailliertes Bild der geplanten oder bereits in Umsetzung befindlichen Maßnahmen des Klimaschutzes in Wolfhagen machen.

Ausbauplanung Erneuerbare Energien, Maßnahmen-Nr.: EE1

Dauer der Maßnahme

fortlaufend


Einführung der Maßnahme

November 2018


Realisierung

mittelfristig


Zuständigkeit

Gebäudeeigentümer, Klimaschutzmanager


Partner/Beteiligte

Handwerksbetriebe, Energieberater, Stadtwerke Wolfha


Zielgruppe

Gebäudeeigentümer


Priorität

B

Beschreibung & Zielsetzung

Angestrebt wird ein moderater Ausbau von Photovoltaik (PVDachanlagen bei kommunalen Liegenschaften und privaten Haushalten) und Biomasse‐BHKW, wobei die Windkraft konstant bleibt.

Zielsetzung ist auch eine bessere Sektorkopplung, welche z. B. durch eine stärkere Betonung von auf Elektrizität basierenden Heizsystemen in den Haushalten, insbesondere von Wärmepumpen und netzintegrierten Direktkesseln, erreicht werden soll.

Ausgangslage

Die Erneuerbaren Energien deckten 2016 bereits über 21 % des Gesamt‐Endenergieverbrauchs in Wolfhagen ab (siehe Energie‐ und THG‐Bilanz 2016), dieser Anteil lag im bundesdeutschen Vergleich bei nur 7 %. Die erneuerbare Stromerzeugung in Wolfhagen erfolgt im Wesentlichen durch zwei Windparks mit einer Gesamtleistung von 20 MW, Photovoltaik‐Anlagen mit einer installierten Leistung von rund 20 MWp (davon zwei große PV‐Parks) und einer Biogasanlage mit einer Leistung von 1,06 MW (Stand 2018).

Aktuell sind noch keine PV‐Anlagen auf den Liegenschaften der Stadt Wolfhagen errichtet. Eine
Analyse der Stadtwerke Wolfhagen aus dem Jahr 2018 ergab, dass die Errichtung von PV‐Anlagen auf dem Erlebnisbad und der Kläranlage Schützeberger Straße möglich und wirtschaftlich ist.

Aufwand / (Anschub-) Kosten

PV‐Anlage Erlebnisbad ca. 57.000 €, PVAnlage Kläranlage Schützeberger Straße ca. 44.000 €.

Wirtschaftlichkeit und Wertschöpfung

Die Amortisationszeit für die aufgeführten PV‐Anlagen beträgt jeweils ca. 9 Jahre. Die Installation der PV‐Anlagen kann durch örtliche Handwerksbetriebe durchgeführt werden.

Handlungsschritte

1) Vorstellung Prüfbericht zur Entwicklung von Photovoltaikanlagen auf Städtischen
Liegenschaften (Kläranlagen/Schwimmbäder) in den städt. Gremien
2) Analyse weiterer geeigneter kommunaler Liegenschaften für PV‐Anlagen (z. B. KiTas)
3) Installation von PV‐Anlagen auf städtischen Liegenschaften
4) Potenzialanalyse Biomasse‐BHKW

Erfolgsindikatoren

Der Erfolg und Fortschritt der Maßnahme kann quantitativ an der Anzahl der neu errichteten Anlagen und der daraus folgenden Energie‐, Kosten‐ und THGEinsparungspotenzialen gemessen werden.

Welche Energieeinsparungen (MWh/a) werden durch die Maßnahmenumsetzung erwartet?

PV-Anlage Erlebnisbad ca. 33 MWh, PV‐Anlage Kläranlage Schützeberger Straße ca. 31 MWh.

Welche THG‐Einsparungen (t/a) werden durch die Maßnahmenumsetzung erwartet?

PV‐Anlage Erlebnisbad ca. 19 t, PV‐Anlage Kläranlage Schützeberger Straße ca. 18 t.

HINWEISE

Die Sektorkopplung (Wärmepumpe) ist auch wesentlicher Bestandteil der Maßnahme S1. Die Beratung von Gebäudeeigentümern bzgl. Heizungserneuerung bzw. ‐modernisierung ist u. a. Inhalt des Handlungsfelds „Kommunikation“

Förderung von Stromspeichern, Maßnahmen-Nr.: EE2

Dauer der Maßnahme

36 Monate


Einführung der Maßnahme

November 2018


Realisierung

mittelfristig


Zuständigkeit

Klimaschutzmanager


Partner/Beteiligte

Umweltstiftung EnergieOffensiveWolfhagen, Energie 2000 e. V.


Zielgruppe

Private Photovoltaik‐Anlagenbetreiber


Priorität

B

Beschreibung & Zielsetzung

Die substantiellen Verbesserungen auf dem Batteriespeichermarkt sollen genutzt und für die vermehrte Kopplung von Photovoltaik (PV) und Stromspeicher bei den privaten PV‐Anlagenbetreibern geworben werden. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob eine zusätzliche finanzielle Förderung in Ergänzung bestehender Förderprogramme (z. B. KfW) von dezentralen Stromspeichern, z. B. zur Nachrüstung bestehender PV‐Anlagen, sinnvoll und möglich ist.
Eine mögliche Kooperation mit der Umweltstiftung EnergieOffensiveWolfhagen und der BürgerEnergieGenossenschaft Wolfhagen (BEG) ist ebenfalls Inhalt der Prüfung.

Ausgangslage

Seitdem die Solarstromförderung deutlich unter den Strombezugspreis gefallen ist, ist das primäre Ziel der Anlagenbetreiber nicht mehr, die maximale Menge an Solarstrom zu produzieren, sondern möglichst viel davon selber zu verbrauchen. Mit einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem Stromspeicher kann die Eigenstromnutzung so deutlich angehoben werden.

Das KfW‐Förderprogramm 275 (Erneuerbare Energien – Speicher) ist zum 31.12.2018 ausgelaufen. Zukünftig kann ggf. das Förderprogramm KfW 270 in Anspruch genommen werden.

Aufwand / (Anschub-) Kosten

keine Angaben

Wirtschaftlichkeit und Wertschöpfung

Die Kopplung von Photovoltaik und Stromspeicher in Privathäusern hat positive volkswirtschaftliche Effekte. Die Stromspitzen, die durch Photovoltaikanlagen in den Mittagsstunden im Wolfhager Verteilnetz entstehen, werden durch den vermehrten Einsatz von Stromspeichern geglättet. Das entlastet das örtliche Netz und erhöht das Photovoltaikausbaupotenzial. Außerdem können Stromspeicher Regelleistung anbieten und
Schwankungen im Stromnetz ausgleichen.

Handlungsschritte

1) Prüfung einer zusätzlichen Fördermöglichkeit für Stromspeicher
2) Bewerbung der Kopplung von Photovoltaik und Stromspeicher
3) Analyse des Lastverlaufs im Wolfhager Verteilnetz

Erfolgsindikatoren

Anzahl installierter Stromspeicher

Welche Energieeinsparungen (MWh/a) werden durch die Maßnahmenumsetzung erwartet?

Beispielrechnung mit einem 4‐Personen‐Haushalt, Stromverbrauch 4.000 kWh/Jahr, PV‐Anlage 7 kWp: Reduzierung des jährlichen Strombezugs um ca. 1.300 kWh. In dieser Beispielrechnung würde der Eigenverbrauch von ca. 27 % (ohne Speicher) auf ca. 58 % (mit Speicher) erhöht.

Welche THG‐Einsparungen (t/a) werden durch die Maßnahmenumsetzung erwartet?

Dem obigen Beispiel folgend würden sich THG‐Einsparungen von ca. 0,75 t/MWh ergeben.

HINWEISE

Der Beispielrechnung liegt ein Strompreis von 26 ct./kWh und einer Einspeisevergütung von 11 ct. zu Grunde.

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