Die Bürgerinnen und Bürger können sich an der politischen Willensbildung auf Bundes-, Landes- und auch auf der gemeindlichen Ebene durch die Teilnahme an Wahlen und an Abstimmungen beteiligen. Die unmittelbare Wahl von Bürgermeistern und Landräten sowie die Einführung von Kumulieren und Panaschieren bei den Kommunalwahlen haben die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, Einfluss zu nehmen, noch gestärkt.
Die Landtagswahlen, die Volksbegehren und -entscheide, Volksabstimmungen sowie die Bundestags- und Europawahlen werden von dem Landeswahlleiter vorbereitet und mit Unterstützung der Kreiswahlleiter sowie der Städte und Gemeinden durchgeführt.
Die Allgemeinen Kommunalwahlen, die Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte, die Wahl der Ausländerbeiräte sowie die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden dagegen wegen der von der Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung in alleiniger Verantwortung der Städte, Gemeinden und Landkreise durchgeführt.
Das Wahlrecht ist ein im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) verankertes Grundrecht.
Im Art. 20 Abs. 2 GG steht: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Gemäß Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.07.2022 wurde als Termin für die Bürgermeisterdirektwahl 2023 der
bestimmt.
Die bedeutsamen Vorschriften für Direktwahlen in Hessen sowie die amtlichen
Vordruckmuster werden vom Landeswahlleiter unter folgendem Link zur Verfügung
gestellt: Wahlen in Hessen | Direktwahlen
Bereits vorausgefüllte Vordruckmuster der Stadt Wolfhagen finden Sie weiter
unten unter Downloads.
Daneben stellt der Wahlleiter der Stadt Wolfhagen eine Informationsbroschüre für die Bürgermeister-Direktwahl 2023 zur Verfügung. Sie soll den Parteien, Wählergruppen und Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern eine möglichst kompakte Einführung in das Wahlsystem geben und als Hilfe für das Aufstellen der Wahlvorschläge dienen.
Info-Broschüre:
Bürgermeister-Wahl Infobroschüre
Formblätter:
DW Nr. 8– gesonderte Bescheinigung des Wahlrechts
DW Nr. 9– Zustimmungserklärung
DW Nr.10 – Bescheinigung der Wählbarkeit
DW Nr.11 – Niederschrift über die Versammlung zur Bewerberaufstellung
Das Formblatt DW 7 (Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift) ist nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Siegel. Sie können die erforderliche Anzahl der Formblätter beim Wahlamt anfordern. Für die Bereitstellung entstehen Ihnen keine Kosten.
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit Ihrer papierlosen Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheins
Tel.: 05692/ 602-434
Fax: 05692 602 191
E-Mail: whlmtwlfhgnd