Bürgerversammlung

Zur Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger über wichtige Angelegenheiten der Stadt wird mindestens einmal im Jahr eine Bürgerversammlung abgehalten.

Der Bürgermeister beruft diese zusammen mit dem Stadtverordnetenvorsteher ein.

Die Einberufung erfolgt mindestens eine Woche vor dem festgesetzten Termin unter Angabe von Zeit, Ort und Gegenstand durch öffentliche Bekanntmachung. Zu den Bürgerversammlungen können auch nicht wahlberechtigte Einwohner zugelassen werden.

Der Stadtverordnetenvorsteher leitet die Bürgerversammlung.

Den Termin der nächsten Bürgerversammlung erfahren Sie aus der aktuellen Presse und hier auf der Wolfhager Homepage im Bürger- und Ratsinformationssystem.

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