08. Nov 2022
Im Schiedsamtsbezirk Wolfhagen ist das Amt der Schiedsperson und deren Stellvertreterin bzw. Stellvertreter zum 24.01.2023 neu zu besetzen.
Das Ehrenamt der Schiedsfrau / des Schiedsmann kann allgemein von im Schiedsamtsbezirks wohnhaften Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen werden, die zwischen 30 und 75 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben und durch Berufs- und Lebenserfahrung über ausreichende Menschenkenntnis verfügen. Die Schiedsperson wird von der Stadtverordnetenversammlung auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Wahl bedarf der Zustimmung durch den Vorstand des Amtsgerichtes.
Bei Streitigkeiten des täglichen Lebens soll die Schiedsperson schnell und kompetent Hilfestellung geben, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Die Aufgabenbereiche der Schiedsperson sind vielfältig: Zum Beispiel die Schlichtung in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Schmerzensgeldforderungen und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruches, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Die Bewerberinnen /Bewerber sollten schreibgewandt, über eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung verfügen. Eine hinreichende Aus- und Fortbildung für das Amt durch Schiedsamtsseminare sowie regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS – wird sichergestellt. Die mit der Ausübung des Schiedsamtes verbundenen Sachkosten trägt die Stadt Wolfhagen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 05692/602-100, Herr Liebig und 05692/602-112, Frau Rosinski
Gerne können Sie sich bis zum 30. November 2022 schriftlich bei uns bewerben:
Kontakt:
Magistrat der
Stadt Wolfhagen
Burgstr. 33-35
34466
Wolfhagen
E-Mail: stadtverwaltung@wolfhagen.de