Hinweise zur Grundsteuerreform in Hessen

21. Mär 2022

Hinweise zur Grundsteuerreform in Hessen

Bitte beachten Sie: Vom 01.07. bis 31.10.2022 sind Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag beim Finanzamt einzureichen! Mehr dazu lesen Sie hier...

Die Grundsteuer wird, wie bereits aus der Presse bekannt geworden ist, reformiert. Die Finanzämter benötigen hierzu Informationen von allen Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümern. In der Zeit vom 01.07.2022 – 31.10.2022 sind von allen Eigentümern Erklärungen abzugeben. Wenn Sie sich jetzt schon informieren möchten, finden Sie unter

https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform

im Internet alle Informationen. Unter dem Punkt „Das Flächen-Faktor-Verfahren“ steht Ihnen dort auch eine Checkliste über die Angaben die Sie benötigen, zum Download bereit.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.

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