Der Hessische Landtag hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2023 das
Hessische Hinweisgebermeldestellengesetz beschlossen (GVBl. 06.06.2023,
S. 353), welches nun parallel mit dem Hinweisgeberschutzgesetz des
Bundes am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist (BGBl. 02.06.2023, Nr.
140). Das Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes basiert auf der Umsetzung
einer EU-Richtlinie (2019/1937) zum Schutz von Personen, die Verstöße
gegen das Unionsrecht melden.
Kern des Gesetzes ist die Einrichtung von Meldestellen in Unternehmen
und Behörden, an die sich hinweisgebende Personen wenden können.
Beschäftigte haben z. B. die Möglichkeit, dort Korruptionssachverhalte
oder bestimmte Verstöße in Bezug auf Strafbestände (z. B. Betrug,
Wirtschaftsprüfungsdelikte, Finanzkriminalität) zu melden, ohne dass sie
deshalb berufliche Repressalien befürchten müssen. Voraussetzung ist
allerdings, dass die hinweisgebende Person hinreichend Grund zu der
Annahme hat, dass die gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen.
Betroffene können Hinweise sicher und anonym an die bei der Stadt Wolfhagen eingerichtete Stelle richten.
Hinweis: Das mit * markierte Feld ist ein
Pflichtfeld, alle übrigen Felder sind freiwillig. Ihre Angaben werden an die Mailadresse hinweisgebermeldestelle@wolfhagen.de gesandt.
Magistrat der Stadt Wolfhagen
Burgstraße 33–35
34466 Wolfhagen