Ein
Gewerbebetrieb ist immer bei der örtlich zuständigen Stadt/Gemeinde vom
jeweiligen Gewerbetreibenden persönlich oder durch einen Vertreter mittels
Vollmacht am Betriebssitz im Gewerberegister anzumelden. Für die Gründung einer
Zweigniederlassung bzw. unselbständigen Zweigstelle gilt dies ebenso.
• Bei
der Gewerbeanmeldung ist das jeweils gültige Ausweisdokument (Bundespersonalausweis)
seitens des Gewerbetreibenden vorzulegen.
• Bei
Anmeldung einer eingetragenen Gesellschaftsform wie z.B. einer Gesellschaft mit
beschränkter Haftung, GmbH & Co. KG…. sind jeweils die Registerauszüge des
Amtsgerichts mit einzureichen.
• Bei
Anmeldung eines Handwerksbetriebes sind jeweils die Handwerkskarte oder
sonstige Eintragungsdokumente vorzulegen.
Nähere
Auskünfte über die Ausübung handwerklicher Tätigkeiten erteilt die
Handwerkskammer Kassel, Scheidemannplatz 2, 34117 Kassel, Telefon: 0561 7888-0.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine
Gewerbeanmeldung?
Bei
der An-, wie auch der Um- und Abmeldung eines Gewerbebetriebes sind 36,00 €
Verwaltungsgebühr zu entrichten.
Welche Behörden werden durch
die Stadt/Gemeinde über die Gewerbemeldung zusätzlich informieren?
Behörden
wie Finanzamt, Steueramt, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer,
Berufsgenossenschaft, Arbeitsamt, Statistisches Landesamt, Amt für
Arbeitsschutz- und Sicherheitstechnik, Gewerbeprüfdienst und Eichamt werden
behördlicherseits über die Gewerbemeldung in Kenntnis gesetzt.
Was ist, wenn ich meine
gewerbliche Tätigkeit verändere oder umziehe?
Bei
Hinzunahme weiterer gewerblicher Tätigkeiten oder Betriebssitzverlegung
innerhalb einer Stadt/Gemeinde ist eine Gewerbeummeldung im Gewerberegister
vorzunehmen.
Wird
der Betriebssitz in eine andere Stadt/Gemeinde verlegt ist das Gewerbe bei der
örtlich zuständigen Behörde für den bisherigen Betriebssitz ab- und am neuen
Betriebssitz anzumelden.
Auszug aus § 14 der
Gewerbeordnung in der derzeit gültigen Fassung:
„…wer
den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer
Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies
der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Das
gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes
gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei
Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder der
Betrieb aufgegeben wird…“
Unsere
Formulare bieten Ihnen die Möglichkeit, Gewerbemeldungen am eigenen PC
auszufüllen. Bitte laden Sie hierzu das entsprechende Formular herunter. Zum
Öffnen bzw. Ausfüllen des Formulars benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader.
eGewerbeportal:
Mit Hilfe von Gewerbe-Online haben Sie die Möglichkeit Ihre Gewerbemeldung direkt online zu erfassen.
Neben der Erfassung von Gewerbemeldungen bietet Ihnen eGewerbe noch folgende Dienstleistungen:
Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens darf das Wolfhager Rathaus ab sofort nur betreten werden, wenn ein 3G-Status (geimpft, genesen, getestet)nachgewiesen wird.
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