Gewerbe/ - und Ordnungsangelegenheiten


Grundsätzliches
Ein Gewerbebetrieb ist immer bei der örtlich zuständigen Stadt/Gemeinde vom jeweiligen Gewerbetreibenden persönlich oder durch einen Vertreter mittels Vollmacht am Betriebssitz im Gewerberegister anzumelden. Für die Gründung einer Zweigniederlassung bzw. unselbständigen Zweigstelle gilt dies ebenso.
• Bei der Gewerbeanmeldung ist das jeweils gültige Ausweisdokument (Bundespersonalausweis) seitens des Gewerbetreibenden vorzulegen.
• Bei Anmeldung einer eingetragenen Gesellschaftsform wie z.B. einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH & Co. KG…. sind jeweils die Registerauszüge des Amtsgerichts mit einzureichen.
• Bei Anmeldung eines Handwerksbetriebes sind jeweils die Handwerkskarte oder sonstige Eintragungsdokumente vorzulegen.
Nähere Auskünfte über die Ausübung handwerklicher Tätigkeiten erteilt die Handwerkskammer Kassel, Scheidemannplatz 2, 34117 Kassel, Telefon: 0561 7888-0.

Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Gewerbeanmeldung?
Bei der An-, wie auch der Um- und Abmeldung eines Gewerbebetriebes sind 36,00 € Verwaltungsgebühr zu entrichten.
Welche Behörden werden durch die Stadt/Gemeinde über die Gewerbemeldung zusätzlich informieren?
Behörden wie Finanzamt, Steueramt, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft, Arbeitsamt, Statistisches Landesamt, Amt für Arbeitsschutz- und Sicherheitstechnik, Gewerbeprüfdienst und Eichamt werden behördlicherseits über die Gewerbemeldung in Kenntnis gesetzt.
Was ist, wenn ich meine gewerbliche Tätigkeit verändere oder umziehe?
Bei Hinzunahme weiterer gewerblicher Tätigkeiten oder Betriebssitzverlegung innerhalb einer Stadt/Gemeinde ist eine Gewerbeummeldung im Gewerberegister vorzunehmen.
Wird der Betriebssitz in eine andere Stadt/Gemeinde verlegt ist das Gewerbe bei der örtlich zuständigen Behörde für den bisherigen Betriebssitz ab- und am neuen Betriebssitz anzumelden.


Auszug aus § 14 der Gewerbeordnung in der derzeit gültigen Fassung:
„…wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Das gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder der Betrieb aufgegeben wird…“

Formulare:

Gewerbeanmeldung

Gewerbeummeldung

Gewerbeabmeldung 

Unsere Formulare bieten Ihnen die Möglichkeit, Gewerbemeldungen am eigenen PC auszufüllen. Bitte laden Sie hierzu das entsprechende Formular herunter. Zum Öffnen bzw. Ausfüllen des Formulars benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader.

eGewerbeportal:
Mit Hilfe von Gewerbe-Online haben Sie die Möglichkeit Ihre Gewerbemeldung direkt online zu erfassen.
Neben der Erfassung von Gewerbemeldungen bietet Ihnen eGewerbe noch folgende Dienstleistungen:
  • Gewerbeverzeichnis nach § 14 GewO
  • Branchenverzeichnis nach § 14 GewO
  • Durchführung von Online-Auskünften
  • Download notwendiger Formulare und Anträge
Hier geht es zum eGewerbeportal

Kontakte:

Rupp, Helmut

Rathaus / 1.OG / Zimmer 1.10, Amt: Ordnungswesen

Burgstr. 33-35
34466 Wolfhagen

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