Die städtische Zuständigkeit beschränkt sich auf die im Stadtgebiet
bestehenden Ehrenfriedhöfe und den Judenfriedhof in der Kernstadt. Die Zuständigkeit für die anderen Friedhöfe liegen im Bereich der jeweiligen Kirchenverwaltung!
Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens darf das Wolfhager Rathaus ab sofort nur betreten werden, wenn ein 3G-Status (geimpft, genesen, getestet)nachgewiesen wird.
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