Öffnung / Vermietung der städtischen Einrichtungen und Grillplätze

02. Jun 2021

Der Magistrat hat aufgrund der neuen Rechtslage und der Maßnahmen des Stufenplans der Hessischen Landesregierung beschlossen, die Dorfgemeinschaftshäuser und Grillplätze wieder zu öffnen.

Aufgrund der aktuellen Pandemie waren in der Stadt Wolfhagen im Rahmen der Prävention und zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus die städtischen Einrichtungen und Grillplätze für Vermietungen geschlossen.

Nunmehr hat der Magistrat aufgrund der neuen Rechtslage und der Maßnahmen des Stufenplans der Hessischen Landesregierung beschlossen, die Dorfgemeinschaftshäuser und Grillplätze wieder zu öffnen.

Die Vermietung erfolgt nur unter Einhaltung und Umsetzung der Auflagen der aktuell geltenden Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 07.05.2020 in der aktuell gültigen Fassung, sowie des Hygiene- und Pandemiekonzepts der Stadt Wolfhagen.

Aufenthalte im öffentlichen Raum sind in Gruppen von höchstens 10 Personen gestattet. Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen sind nunmehr auch in entsprechenden Innenräumen unter Auflagen möglich, wenn alle über einen Negativnachweis verfügen. Im Freien sind Veranstaltungen bis zu 200 Personen unter Auflagen möglich. Vollständig geimpfte und genesene Personen werden hierbei nicht mitgezählt.

Der jeweilige Veranstalter ist zur Einhaltung und Ausführung der Regelung verantwortlich und zuständig.

Die jeweils gültigen Verordnungen und Allgemeinverfügungen finden Sie immer tagesaktuell auf www.corona.hessen.de .


Das Hygiene- und Pandemiekonzepts der Stadt Wolfhagen finden Sie hier:

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